Bauförderung

· Bauförderung

Eine Baufinanzierung und die Aufnahme eines Baukredites ist in der Regel mit recht hohen Kosten verbunden, was natürlich an der Tatsache liegt, dass eine zu finanzierende Immobilie selten unter einem Preis von 100.000 Euro zu bekommen ist. Aus diesem Grunde sind viele Kreditnehmer natürlich praktisch um jeden Euro froh, der ihnen zur finanziellen Unterstützung im Rahmen der Baufinanzierung angeboten wird. Und tatsächlich gibt es heute diverse Möglichkeiten der staatlichen Bauförderung, denn nach wie vor ist der Staat daran interessiert, dass sich die Bürger für den Erwerb oder auch den Bau eines Eigenheims entscheiden.

Derzeit gibt es in erster Linie vier Arten von Bauförderung, die man unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann. Die erste Form der staatlichen Förderung ist die Riester-Rente, speziell auf den Bereich Baufinanzierung und Immobilienkredit bezogen auch als Wohnriester bekannt. Seit einiger Zeit ist es hier so, dass der Kreditnehmer die Riester-Zulagen auch direkt in die Tilgung eines Darlehens einfließen lassen kann, welches zum Zwecke der Finanzierung eigenen Wohneigentums aufgenommen wurde. Die Riester-Förderung wird in die Grundzulage und in eine weitere mögliche Kinderzulage unterteilt. Die Höhe der Förderung beträgt derzeit maximal 154 Euro pro erwachsener Person (Arbeitnehmer) und 185 Euro bzw. bei ab dem 01. Januar 2008 geborenen Kindern 300 Euro pro Kind. Eine Familie mit zwei Kindern kann somit schon einmal jährlich bestenfalls 908 Euro in Form der Riester-Rente auch als Bauförderung in Anspruch nehmen.

Als zweite Form der möglichen Förderung kommt für nicht wenige Baufinanzierer auch die Inanspruchnahme der Arbeitnehmersparzulage in Betracht. Auch diese kann als Bauförderung genutzt werden, da man diese Zulage zum Beispiel auf Vermögenswirksame Leistungen erhält, die man in einen Bausparvertrag einzahlt, der natürlich wiederum häufig in eine Baufinanzierung mit einfließt. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt neun Prozent, allerdings auf maximale Einzahlung von 470 Euro im Jahr und man bekommt die Zulage nur dann, wenn man nicht über 20.000 Euro an Einkommen im Jahr erzielt. Somit kann man jährlich maximal pro Person 42,30 Euro erhalten, also, um beim Beispiel des Ehepaares mit zwei Kindern zu bleiben, insgesamt 84,60 Euro jährlich.

Die dritte Art von möglicher Bauförderung ist die Wohnungsbauprämie. Auch diese erhält man auf Einzahlungen in einen Bausparvertrag, bis zu einem möglichen Höchsteinkommen von jährlich 25.600 Euro, und zwar in Höhe von maximal 45,06 Euro pro Person, also im Beispiel 90,11 Euro für das Ehepaar. In der Summe kann die Beispiel-Familie also insgesamt jährlich eine staatliche Bauförderung in Höhe von 1.082,71 Euro in Anspruch nehmen und als vierte Förderung kommt ggfls. noch ein zinsgünstiges KfW-Darlehen hinzu.

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