Wohnriester

· Wohnriester

Wohnriester bezeichnet eine Eigenheimrente, benannt nach Walter Riester, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit im Jahre 2000/2001. Wohnriester stellt einen zusätzlichen Baustein in der Altersvorsorge dar. Diese Eigenheimrente wird von dem Staat durch einen Altersvorsorgenzulage gefördert. Geregelt wird diese Rentenförderung im Eigenheimrentengesetz und wird auch rückwirkend zum 1. Januar 2008 angewandt.

Mit Hilfe von Wohnriester soll der Bau oder auch der Kauf eine Immobilie staatlich gefördert werden, damit diese Eigenheimbesitzer in der Zukunft besser abgesichert sind. Zu den förderungswürdigen Immobilien zählen zum Beispiel der Bau eines Hauses als Eigenheim oder auch der Kauf einer Eigentums- oder Genossenschaftswohnung. Daneben werden auch Dauermietrechte in Seniorenheimen oder in Seniorenwohnungen durch Wohnriester staatlich gefördert. Jede der Immobilien muss sich zudem in Deutschland befinden. Die jeweilige zu fördernde Immobilie muss im jedem Fall den Lebensmittelpunkt des jeweiligen Antragstellers bilden und die geförderte Immobilie muss dem Antragsteller als Hauptwohnsitz dienen.

Im Falle eines Verkaufes oder einer Vermietung der geförderten Immobilie durch eine Wohnriester-Rente, muss der Antragsteller die erhaltenen Vergünstigen, sowie die erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Zudem sind die bereits angesparten Verträge der Wohnriesterrente sofort nach Verkauf oder Vermietung der Immobilie im vollen Umfang zu versteuern. Es sei denn, die Vermietung der Immobilie erfolgt nur befristet, wenn es zum Beispiel zu einem notwendigen Umzug aus beruflichen Gründen kommt. Die Immobilie muss dem Rentensparer allerdings bis zum 65. Lebensjahr, also bis zum Renteneinstiegsalter, wieder als Hauptwohnsitz dienen. Für den Kauf oder den Bau einer Immobilie kann der Wohnriestersparer bis zu 75% oder 100% des Sparkapitals von dem Riestersparkonto entnehmen. Das Kapital auf dem Riestersparkonto bleibt bis zum Renteneintrittsalter, welches derzeit bei 65 Jahren liegt, steuerfrei. Erst mit der ersten Auszahlung aus diesem Sparkapital unterliegt dieses der steuerpflicht.

Ein Wohnriestervertrag kann durch eine Tilgung einer Baufinanzierung oder durch einen Bausparvertrag in Anspruch genommen werden. Je nach Antragsteller sind die möglichen staatlichen Förderungen in der Höhe sehr unterschiedlich. Familien mit Kindern erhalten zum Beispiel für jedes der Kinder einen Kinderzuschlag. Als Kind gilt im Rahmen des Wohnriestervertrages, wer mit Abschluss des Rentenvertrages nicht älter als 25 ist. Für jeden Wohnriestersparer gilt, wer seine persönliche höchstmögliche Förderung erhalten möchte, muss mindestens 4% seines Vorjahres Bruttoeinkommens in das Riestersparkonto einzahlen, jedoch maximal 2.100 Euro.

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