Beleihungsgrenzen bei Immobilien

· Beleihungsgrenzen bei Immobilien

Eine Beleihungsgrenze ist ein Bestandteil des Beleihungswertes einer Immobilie und wird als prozentualer Anteil des Beleihungswertes einer Immobilie angegeben. Zudem gibt es neben den Beleihungsgrenzen für Immobilien noch Beleihungsgrenzen im Bereich der Wertpapiere oder bei sonstigen Sicherheiten, wie zum Beispiel bei Lebensversicherungen oder bei Sparguthaben. Die Beleihungsgrenze stellt dabei eine Grenze für die kreditgebenden Kreditinstitute dar.

Für die einzelnen Kreditinstitute gelten dabei die Vorschriften gemäß der Satzungen oder auch gemäß des Gesetzes. So muss sich ein Kreditinstitut an diese maßgeblichen Regelungen halten und den Kredit für die Immobilie nur bis maximal zu der Höhe des prozentualen Beleihungswertes vergeben. Somit können die Beleihungsgrenzen der einzelnen Kreditinstitute unterschiedlich ausfallen, abhängig von den Kreditsicherheiten des Kreditnehmers. Zudem werden in dem Wert der Beleihungsgrenze auch die etwaigen Risiken und die zu erwartenden Wertschwankungen der Immobilie mit eingerechnet und so vorab bereits berücksichtigt.

Bei der Vergabe der Beleihungsgrenzen unterscheidet das kreditgebende Kreditinstitut, ob es sich dabei um ein Darlehen für eine Gewerbeobjekt oder um ein Wohnobjekt handelt. Die Beleihungsgrenzen für Immobilien liegen bei einem Realkredit, der zum Beispiel bei den Sparkassen oder Hypothekenbanken vergeben wird, bei etwa 60 Prozent des jeweiligen Beleihungswertes oder bei 50 Prozent des jeweiligen Verkehrswertes. Bei einem Darlehen, wie zum Beispiel bei einer Bausparkasse, kann die jeweilige Beleihungsgrenze bei etwa 80 Prozent des Beleihungswertes liegen. In der Regel wird von dem Kreditinstitut aber eine Beleihungsgrenze von etwa 60 Prozent oder sogar nur eine Beleihungsgrenze von etwa 45 Prozent angesetzt. Zudem gibt es für Kreditinstitute die Möglichkeit, einen so genannten verstärkten Personalkredit zu vergeben, der in der Regel prozentual höher angerechnet wird. Dabei wird die Beleihungsgrenze anhand des Bodenwertes und des Gebäudewertes ermittelt. Sollte die jeweilige Immobilie vermietet werden, so wird die Beleihungsgrenze zudem anhand des Ertragswertes berechnet.

Liegt der vergebene Baukredit innerhalb der Beleihungsgrenze und wird dieser zudem durch ein Grundpfandrecht abgesichert, so wird in der Kreditwirtschaft von der sogenannten 1a-Hypothek gesprochen. In anderen Fällen kann das Kreditinstitut auch den Kredit ggf. über der errechneten Beleihungsgrenze zum Vorteil des Kunden vergeben. Ein solcher Kredit wird aber in der Regel nur an Kunden mit einer sehr guten Bonität vergeben, zudem muss sich das Kreditinstitut auch dabei an die maßgeblichen Regelungen zur Kreditvergabe halten, da jede Kreditvergabe außerhalb der Beleihungsgrenze ein erhöhtes Kreditrisiko mit sich bringt.