Der Immobilienkaufvertrag

· Der Immobilienkaufvertrag

Viele Bürger wünschen sich spätestens im Alter in der eigenen schuldenfreien Immobilie wohnen zu können. Bis man dieses Ziel erreicht hat, ist es allerdings ein langer und nicht selten auch ein recht beschwerlicher Weg. Am Anfang steht zunächst einmal die Suche nach einem geeigneten Objekt oder nach einem Grundstück, falls man die Immobilie selber errichten lassen möchte. Hat man eine passende Immobilie gefunden, die man käuflich erwerben möchte, dann steht als nächster Schritt auf dem Plan, einen Immobilienkaufvertrag abzuschließen. Geschlossen wird dieser Kaufvertrag zwischen dem derzeitigen Eigentümer der Immobilie als Verkäufer und dem Käufer.


Der Immobilienkaufvertrag kann allerdings nicht nur "formlos" oder auf einem "Blatt Papier" geschlossen werden, sondern für die Rechtsgültigkeit bedarf es der notariellen Beurkundung. Das bedeutet in der Praxis, der Vertrag wird von einem Notar verfasst oder zumindest durchgelesen und den Partien auch vorgelesen, was anschließend beurkundet wird. Auch bezüglich des Inhaltes eines Immobilienkaufvertrages gibt es natürlich einige Vorgaben, welche Daten auf jeden Fall im Vertrag erwähnt werden müssen. Was auf jeden Fall im Kaufvertrag genau bezeichnet sein muss ist das Objekt, welches verkauft werden soll. Ebenfalls müssen in diesem Zusammenhang auch bestehende Lasten - und Beschränkungen, wie beispielsweise Grundschulden, die im Grundbuch eingetragen sind, genannt werden.


Ferner muss selbstverständlich auch der Kaufpreis genannt werden, der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart worden ist. Weitere Einzelheiten, die zwar nicht zwingend im Kaufvertrag genannt werden müssen, je nach Situation aber ebenfalls berücksichtigt werden können, sind beispielsweise Abnahme von Bauleistungen, Haftung für Sach- und Rechtsmängel, Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung und etwaige Ratenzahlungsvereinbarungen, Bezugstermin und Bezugsfertigkeit, Rechte Dritter an der Immobilie und noch einige weitere Einzelheiten.


Ferner ist der Immobilienkaufvertrag natürlich nicht nur die rechtliche Grundlage für die Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, sondern bildet auch für die Bank die Grundlage dafür, dass eine Darlehensvergabe erfolgen kann. Kein Kreditinstitut oder ein anderer Kreditgeber wird eine Kreditsumme verleihen, wenn kein rechtsgültiger Kaufvertrag über die zu finanzierende Immobilie vorliegt, aus dem unter anderem hervor geht, dass der Kreditnehmer auch der uneingeschränkte Eigentümer der Immobilie ist. Insgesamt betrachtet nimmt der Immobilienkaufvertrag also im Rahmen der Baufinanzierung eine wichtige Funktion ein und ist neben dem Darlehensvertrag für den Kunden natürlich ohnehin der wichtigste Vertrag überhaupt in Zusammenhang mit dem Kauf und natürlich auch mit der anschließenden Finanzierung der Immobilie.